Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB’s zur Anmietung einer Fotobox und anderen Gegenständen von Hohe Mark Events

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem

Vermieter und der Mietpartei. Maßgebend ist diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültig ist. Abweichende Bedingungen der Mietpartei gelten nur dann, wenn sie schriftlich anerkannt werden. Der Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist das

Amtsgericht Bünde.

2. Mietgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung einer Fotobox und Zubehör gegen Entgelt. 

3. Zustandekommen des Vertrages

Der Mietvertrag kommt durch gegenseitige Unterzeichnung des Mietvertrages zustande. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Mietvertrag und den hierzu gehörenden Anlagen. Zusicherungen und Nebenabreden (Änderungen,

Ergänzungen, etc.), gleich welcher Übermittlungsart (fernmündlich, elektronisch, etc.) bedürfen der Bestätigung durch den Vermieter.

4. Zahlung des Mietbetrages

Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Diese sind inkl. 19% Mehrwertsteuer zu verstehen. Unsere Umsatzsteuer-ID lautet DE345754850. 

5. Mietdauer und Rückgabe

Die Mietzeit beginnt mit der Anlieferung der Fotobox oder anderer Gegenstände am vertraglich vereinbarten

Veranstaltungsort oder bei der Abholung durch die Mietpartei. Die Abholung/Rückgabe erfolgt nach Vereinbarung. Ist eine Abholung/Rückgabe der Fotobox zum vereinbarten Zeitpunkt aus von der Mietpartei zu vertretenden Gründen nicht möglich, verpflichtet sich die Mietpartei, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden (bspw.

entgangener Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung) zu ersetzen.

6. Widerrufsrecht und Stornierungen

Die Mietpartei kann den Vertrag/Auftrag nach Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf muss in Textform (z.B. Brief, E-Mail) erfolgen. 

Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 14 Tage vor dem Mietbeginn. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor der Mietpartei der schriftliche Vertrag vorliegt.

Zur Wahrung der Widerrufsrecht genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Hohe Mark Events

Jan Deelmann

Nausdorfer Weg 4

48734 Reken

E-Mail: info@hohemark.events

Widerruft der die Mietpartei den Vertrag, hat der Vermieter alle Zahlungen, die der Mietpartei entrichtet wurden, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags beim Vermieter eingegangen ist. Der Mietpartei wird über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus ein vertragliches Rücktrittsrecht nach folgender Maßgabe eingeräumt: Kündigt die Mietpartei einen bereits geschlossenen Mietvertrag vor Beginn des Mietzeitraums, wird eine Stornierungsgebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet.

Stornierungsgebühren fallen (nur bei der Anmietung der Fotobox) gestaffelt wie folgt an:

Rücktritt ab 3 Wochen vor Mietbeginn: 30% der Gesamtsumme

Rücktritt bis 1 Woche vor Mietbeginn: 50% der Gesamtsumme

Rücktritt bis 1 Tag vor Mietbeginn: 70% der Gesamtsumme

Am vereinbarten Tag: 80% der Gesamtsumme

Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw.einer oder mehrerer Teilkomponenten des Fotobox-Systems. Beim Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Fotobox-Systems versuchen wir defekte Teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem Systemausfall zahlen wir Ihnen den vollen Mietbetrag zurück.

7. Mietbedingungen

Die Mietpartei verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache.

Insbesondere verpflichtet er sich dazu, die Mietsachen vor Um- oder Herunterwerfen sowie vor Kontakt mit Flüssigkeiten o.ä. zu schützen und vor jeglichen Gefahrenquellen abzusichern.

Technische Störungen müssen dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden. Eventuelle Veränderungen der Einstellungen oder Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter

durchgeführt werden. 

Der Mietpartei wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, die Mietsache zu öffnen oder die Stromzufuhr zu unterbrechen. 

Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der Software. Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht gestattet. Ein Verbringen der Mietsache an einen anderen als den Ort der durch den Vermieter vorgenommenen Inbetriebnahme ist nicht gestattet. Das Kamerasystem wird auf die örtlichen Lichtverhältnisse vom Vermieter eingestellt. Dabei wird auf die richtige

Ausleuchtung und den richtigen Bildausschnitt geachtet. Jede örtliche Licht- oder Positionsveränderung können sich negativ auf das Bildergebnis auswirken. Überbelichtete, unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden. Eine Zwischenlagerung von elektronischen Geräten unter einer Temperatur von 10 Grad oder über 35 Grad ist nicht zulässig.

8. Haftung

Hohe Mark Events übernimmt keine Haftung für die von den zur Verfügung gestellten Gegenstände ausgehende Betriebsgefahr Haftung für Fehlverhalten von Mitarbeitern der Hohe Mark Events wird ausgeschlossen. Hohe Mark Events haftet grundsätzlich nicht für Mangelfolgeschäden. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen werden kann. bleibt die Haftung begrenzt auf den Vertragswert, also den Preis, den der Auftraggeber für die Durchführung der Veranstaltung an Hohe Mark Events zu zahlen hat. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Mietpartei unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei sonstigen Schäden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere im Hinblick auf erwartete Verwendungen der Fotos, wird vom Vermieter nicht übernommen. Die Mietpartei trägt die Verantwortung für die Fotobox und für das Zubehör von der Anlieferung bis zur Rückgabe und haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit durch ihn oder seine Veranstaltungsteilnehmer entstehen. Wird die Fotobox, deren Bestandteile oder gemietetes Zubehör, gestohlen bzw. gehen die Mietobjekte verloren, haftet die Mietpartei für die Wiederbeschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes bzw. kommt für die Kosten der Neuanschaffung auf. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des jeweiligenMietgegenstandes.

9. Urheber- und Nutzungsrechte, Zurverfügungstellung des Bildmaterials,

Datenschutz

Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers einer Fotografie (des Bildmaterials). Der Erwerb der Nutzungsrechte, über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt bei der Mietpartei. Somit haftet der Vermieter nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter. Ansprüche oder Rechte betreffend des Bildmaterials seitens des Vermieters bestehen nicht.

Der Mietpartei wird für alle erstellten Bilder über die Dauer von mindestens 6 Wochen eine  Onlinegalerie zur Verfügung gestellt. Die Mietpartei ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden. Die bei der Share-Funktion gespeicherten Emailadressen werden unmittelbar im Anschluss an die Veranstaltung gelöscht.

10. Benutzerzuordnung
Für Hohe Mark Events hat die Sicherheit der Benutzer unserer Mietgegenstände den höchsten Stellenwert! Um Unfälle und Schäden von vorneherein auszuschliessen, sind die nachfolgend aufgeführten Sicherheitshinweise uneingeschränkt vom Mieter zu beachten!

 Sicherheitshinweise (Hüpfburgen)

1) Allgemeine Sicherheitshinweise

Grundsätzlich gilt, dass alle, bei uns gemieteten Gegenstände,nur unter Aufsicht eingesetzt werden dürfen! Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass das Objekt nicht überlastet wird. kein Kind auf vorhandene Schutzwände klettert. daran hängt oder dergleichen mehr. Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und Gegenstände welche Verletzungen herbeiführen können, müssen vor der Benutzung unserer Objekte abgelegt werden.

Der Mieter trägt volle Verantwortung für Sach- und Personenschaden

Die Verwendung bei böigem bis starkem Wind (spätestens bei Windstärke 4) oder Niederschlag ist verboten!

Das Spielqerat muss zudem unbedingt an den dafür vorgesehenen
Haltegurten mit Seilen verankert werden. Das Seil kann auch an einem stabilen Gegenstand, wie z.B. Auto, Baum, etc. angebracht werden.

Bei hartem Untergrund (Asphalt, Beton, etc.) muss eine Unterleg plane, die etwas größer als das entsprechende Objekt ist, gelegt werden um das Objekt gegen Abrieb zu schützen. In der Regel werden die Unterlegplanen von uns mitgeliefert.

Aufstellfläche Vorzugsweise ist eine freie Gras- bzw, Rasenfläche zu wählen. Vor dem Ausbreiten der Unterlegplane ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen, etc. ist. Auf der offenen Seite des Mietgegenstands dürfen keine Gefahrenquellen sein, die eine herausfallende Person verletzen können.
Zudem muss vor der offenen Seite des Objekts eine Matte oder dergleichen ausgebreitet werden.

2) Besondere Sicherheitshinweise

Vorbereitung: Vor dem Aufblasen ist das Spielgerät so auszulegen, dass der Luftkanal im 90°-Winkel weggeht und nicht verdreht ist. Es dürfen sich keine Kinder im Bereich des Gebläses befinden. Es darf niemand auf das Spielgerät, bevor dieses nicht vollständig aufgeblasen ist.
Aufblasen: Die verantwortliche Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang. Es ist während des ganzen Betriebs unbedingt darauf zu achten, dass kein Papier, Laub,
u.ä. den Lufteinlass am Gebläse blockiert.
Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen kann. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beachten und zu kontrollieren.
Luft ablassen: Niemand darf während des Ablassens der Luft im oder auf dem Spielgerät sein, bzw. darin oder darauf herumsspringen. Erstickungs-, bzw. große Verletzungsgefahr!!

Spielgeräte mit permanent laufendem Gebläse dürfen erst dann benutzt werden, wenn das Objekt voll aufgeblasen ist. Der Schlauch am Ende der Hüpfburg wird mit einem Spannriemen an das Gebläse angeschlossen. Die Lüftungsklappe/n wird/werden verschlossen, bzw. der zweite Schlauch zugebunden. Das Gebläse kann nun eingeschaltet werden. Das Gebläse muss permanent laufen und darf während des Spielbetriebes nicht ausgeschaltet werden. Die Gebläse benötigen in der Regel einen üblichen 230V Strornanschluss, bis 2,5 KW Leistung, 16 Ampere. Niemand, ausser der verantwortlichen Aufsichtsperson, darf Zugriff zum Gebläse haben.

Sollten Gebläse an einer Kabeltrommel angeschlossen werden, so muss diese ganz abgerollt werden. Überhitzungsgefahr!!
Auch muss sichergestellt sein, dass bei Profi Hüpfburgen mindestens 200V Leistung das Gebläse erreichen. Werden mehr als 50m mit Kabeltrommein überbrückt, ist dies nur selten gewährleistet.
Damit bringt das Gebläse nicht die volle Leistung und das Spielgerät wird nicht richtig aufgeblasen! Auch darf nur ein feuchtigkeitsgeschütztes, für die Verwendung im Freiengeeignetes Verlängerungskabel verwendet werden.

AGB ENDE

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